Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, Beantragung und Abrechnung des Pflegehilfsmittelzuschusses – ganz sicher mit Ihrer Zeppelin-Apotheke!
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind unerlässlich, auch in der häuslichen Pflege. Zu diesen gehören unter anderem Einmalhandschuhe und Fingerlinge, Flächen- und Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mundschutz.
Sie wissen als pflegende Angehörige nicht, welche finanziellen Mittel Ihnen für Pflegehilfsmittel von den gesetzlichen Krankenkassen zustehen?
Hat eine von Ihnen privat gepflegte Person einen Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5, dann übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 40 Euro im Monat.
Ihr Team der Zeppelin-Apotheke hilft Ihnen gerne bei der Antragstellung und übernimmt auf Wunsch auch die regelmäßige Bestellung und Auslieferung der individuell benötigten Produkte und auch die Abrechnung mit der Kasse für Sie.
Privatpatienten gehen, wie gewohnt, in Vorleistung und beantragen die Erstattung der Kosten für Pflegehilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse selbst.
Sie haben Fragen zu dieser Leistung und wünschen sich eine Beratung?
Dann sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da!
Beim Ausfüllen des Antrages zum Pflegehilfsmittelzuschuss unterstützen wir Sie gerne vor Ort in unserer Apotheke.
Ihr Team der Zeppelin-Apotheke hilft Ihnen gerne bei der Antragstellung und übernimmt auf Wunsch auch die regelmäßige Bestellung und Auslieferung der individuell benötigten Produkte und auch die Abrechnung mit der Kasse für Sie.
Privatpatienten gehen, wie gewohnt, in Vorleistung und beantragen die Erstattung der Kosten für Pflegehilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse selbst.
Sie haben Fragen zu dieser Leistung und wünschen sich eine Beratung?
Dann sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da!
Beim Ausfüllen des Antrags zum Pflegehilfsmittelzuschuss unterstützen wir Sie gerne vor Ort in unserer Apotheke.